Tennisclub Blau-Weiß Türnich 1965 e.V. - Sportfeldweg 2 - 50169 Kerpen - +49 2237 7177 - willkommen@tcbw-tuernich.de
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Sie sind Anfänger, Wiedereinsteiger, Hobbyspieler, Fortgeschrittener oder ambitionierter Turnierspieler?
Sie möchten einen Sport zusammen mit der ganzen Familie ausüben?
Sie suchen einen einmaligen Tennisverein, in dem Sie Spielpartner m/w/d aller Spiel- und Altersklassen finden?
Sie mögen neben dem Tennissport auch die Geselligkeit und das gemütliche Beisammensein mit aufgeweckten und aufgeschlossenen Menschen?
Dann kommen Sie zu uns und werden Sie Mitglied im TCT - wir freuen uns auf Sie!
Hier können Sie sich den Aufnahmeantrag herunterladen:
Hier finden Sie die aktuelle Satzung:
Lesen Sie sich unsere Satzung und die Datenschutzbestimmungen durch und laden sich den Aufnahmeantrag herunter. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie uns per Post, per E-Mail zuschicken oder persönlich einem Vorstandsmitglied übergeben.
Finanzielle Bedingungen für die Aufnahme und Mitgliedschaft
(Stand: 01. März 2023)
Die Beitragszahlungen sind seit 2013 auch in Teilbeiträgen halb- oder vierteljährlich möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Inanspruchnahme einer Ratenzahlung je zusätzlicher Buchung und zahlendem Mitglied eine Verwaltungspauschale von € 1,00 berechnet wird. Beitragsbefreite Mitglieder gemäß 2.5 sind hiervon ausgeschlossen.
Die Abbuchungen erfolgen wie folgt: komplett zum 15. Februar bei jährlicher Zahlungsweise, zum 15. Februar und 15. August bei halbjährlicher Zahlung oder zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bei vierteljährlicher Zahlungsweise.
1. Einmalige Aufnahmebeiträge
1.1 Erwachsene ab 18 Jahre | 0,00 EUR |
---|---|
1.2 Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre | 0,00 EUR |
2. Laufende Jahresbeiträge
Aktive Mitgliedschaft | jährlich | halbjährlich | vierteljährlich |
---|---|---|---|
2.1 Erwachsene | 252,00 EUR | 127,00 EUR | 64,00 EUR |
2.2 Ehe-/Lebenspartner (im gleichen Haushalt gemeldet/lebend) | 234,00 EUR | 118,00 EUR | 59,50 EUR |
2.3 Auszubildende, Schüler, Studenten ab 18 bis 25 Jahren (mit Nachweis) | 90,00 EUR | 46,00 EUR | 23,00 EUR |
2.4 Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre | 60,00 EUR | 31,00 EUR | 16,00 EUR |
2.5 Rabatte für 2.3 und 2.4
Sind beide Elternteile aktive Mitglieder, sind alle Kinder bis einschließlich 25 Jahren beitragsfrei.
Ist ein Elternteil aktives Mitglied, erhält das älteste Kind (bis einschließlich 25 Jahre) einen Rabatt von 30%, alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.
Ist ein Elternteil förderndes Mitglied, erhalten alle Kinder (bis einschließlich 25 Jahre) einen Rabatt von 30%.
2.6 Fördernde (inaktive) Mitgliedschaft
Fördernde Mitgliedschaft | jährlich | halbjährlich | vierteljährlich |
---|---|---|---|
Mitglied ohne Altersbeschränkung | 60,00 EUR | 31,00 EUR | 16,00 EUR |
2.7 Rabatte für Neumitglieder - nur einmalig je Mitglied anwendbar
Bei Eintritt zu Saisonbeginn im ersten Jahr 50%.
Bei Eintritt ab dem 01. Juli im ersten Jahr 75%.
2.8 Zweitmitgliedschaft
Bei Nachweis einer Erstmitgliedschaft (Aktive Mitgliedschaft) in einem anderen Tennisverein 50% des regulären Mitgliedsbeitrages - aktuell: 126,00 EUR.
3. Befristete Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft)
Auf Anfrage
4. Freiwilliger Wehrdienst, Freiwilliges soziales Jahr
4.1 Aktive Mitglieder als freiwillig Wehrpflichtige oder im freiwilligen sozialen Jahr werden auf Antrag 1 Jahr von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit; sie sind im Jahr der Befreiung normal spielberechtigt.
5. Gastbeiträge
5.1 Erwachsene nach Verfügbarkeit der Plätze pro Tag 12,00 EUR
Erwachsene nach Verfügbarkeit der Plätze pro Stunde (alternativ) 8,00 EUR
5.2 Kinder und Jugendliche pro Tag nach Verfügbarkeit der Plätze 3,00 EUR.
In den Sommerferien zahlen Kinder und Jugendliche keine Gastgebühr.
6. Umlagen und Beitragsänderungen
Die Satzung ermächtigt den Vorstand, notfalls auch im laufenden Geschäftsjahr Umlagen zu erheben oder Beitragsänderungen durchzuführen, ohne dass hieraus ein besonderes Kündigungsrecht hergeleitet werden kann.
Alle aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahren leisten im laufenden Jahr drei Arbeitsstunden. Die Termine werden über den 1. Beisitzer koordiniert. Für Mitglieder, die keine Arbeitsstunden leisten, wird zum 15. November eines jeden Jahres eine Arbeitsumlage in Höhe von € 50,- pro zahlungspflichtigem Mitglied eingezogen.
7. Statusstichtag
7.1 Bei Clubeintritt ist der Status (Alter, Ehe, Zusammenleben, Kinder) zum Zeitpunkt des Eintritts maßgeblich.
7.2 Für den laufenden Jahresbeitrag ist der Status (Alter, Kinder) zum Zeitpunkt 01. Januar des Beitragsjahres maßgeblich.
8. Einzugsermächtigung
8.1 Eine Neumitgliedschaft ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Neumitglied eine Einzugsermächtigung nach SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erteilt hat.
9. Fälligkeit
9.1 Mitgliedsbeiträge werden bei bestehender Mitgliedschaft am 01. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig und gemäß obiger Ausführung per Lastschrift eingezogen. Bei Neueintritt erfolgt der Einzug des aktuellen Jahresbeitrages nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
9.2 Sonstige Zahlungsverpflichtungen des Mitgliedes gegenüber dem Club, wie Trainingsbeteiligungen u. ä., werden unmittelbar nach Entstehen der Zahlungspflicht eingezogen.
10. Aktivierung, Inaktivierung
10.1 Wird eine fördernde Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft umgewandelt, so ist die Zahlung des Jahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres fällig. Geschieht die Aktivierung im laufenden Geschäftsjahr, so ist die Differenz vom Inaktivenbeitrag zum vollen Jahresbeitrag, nach dem 31.07. die Differenz zum halben Jahresbeitrag zu zahlen. Bei einmaliger Umwandlung können die unter 2.7 und 2.8 genannten Rabatte berücksichtigt werden.
10.2 Die Umwandlung einer aktiven Mitgliedschaft in eine inaktive Mitgliedschaft ist jeweils nur zum Ende eines Geschäftsjahres zum 31.12. für das darauffolgende Jahr möglich (siehe auch Pkt 11.1).
11. Kündigungsfristen
11.1 Der Austritt eines Mitglieds sowie eine Umwandlung der Mitgliedschaft in eine inaktive Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss dem Vorstand bis zum 31.07. durch einen eingeschriebenen Brief oder per Mail angezeigt werden.
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